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Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Zwischen der ersten Einberufung einer Betriebsversammlung zur Betriebsratswahl
und der schlussendlichen Konstituierung des neu gewählten Betriebsrates,
sind zahlreiche wichtige Fristen einzuhalten (u. a. Einspruchs-
und Anfechtungsfristen). Im Weiteren, stellen wir euch diesen elektronischen
Terminrechner zur Verfügung, der euch viel rechnerische Arbeit
abnimmt und den vollständigen Überblick der einzelnen
Vorgänge bei einer Betriebsratswahl bietet. Er berechnet die
Fristen (mit Tag und Datum) zu den entsprechenden Handlungen im
gesamten Verlauf der Betriebsratswahl und listet sie auf.
Zur Eingabe gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
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Dauer der Wahl: Wird der Vorgang der eigentlichen Betriebsratswahl
bereits an einem Tag abgeschlossen sein, oder wird der Wahlvorgang
mehrere Tage in Anspruch nehmen? Bei Letzterem muss der erste
und der letzte Tag der Betriebsratswahl eingegeben werden und
nicht die Dauer in Tagen! |
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Erlaubte Wochentage: An wie vielen Tagen der Woche
(Montag bis Sonntag) wird im Betrieb gearbeitet? Zum Beispiel
Montag bis Freitag für eine Fünftageswoche, Montag
bis Samstag für eine Sechstageswoche, bzw. Montag bis Sonntag
für Arbeitsbereiche ohne Ruhetage. |
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Teilversammlungen: Im diesem Fall ist zu beachten,
dass es insgesamt maximal 10 Teilversammlungen sein dürfen
und davon höchstens 2 an einem Tag. Der Zeitraum der stattfindenden
Teilversammlungen darf nicht 28 Tage überschreiten. |
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