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Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Zwischen der ersten Einberufung einer Betriebsversammlung zur Betriebsratswahl und der schlussendlichen Konstituierung des neu gewählten Betriebsrates, sind zahlreiche wichtige Fristen einzuhalten (u. a. Einspruchs- und Anfechtungsfristen). Im Weiteren, stellen wir euch diesen elektronischen Terminrechner zur Verfügung, der euch viel rechnerische Arbeit abnimmt und den vollständigen Überblick der einzelnen Vorgänge bei einer Betriebsratswahl bietet. Er berechnet die Fristen (mit Tag und Datum) zu den entsprechenden Handlungen im gesamten Verlauf der Betriebsratswahl und listet sie auf.

Zur Eingabe gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
- Dauer der Wahl: Wird der Vorgang der eigentlichen Betriebsratswahl bereits an einem Tag abgeschlossen sein, oder wird der Wahlvorgang mehrere Tage in Anspruch nehmen? Bei Letzterem muss der erste und der letzte Tag der Betriebsratswahl eingegeben werden und nicht die Dauer in Tagen!
- Erlaubte Wochentage: An wie vielen Tagen der Woche (Montag bis Sonntag) wird im Betrieb gearbeitet? Zum Beispiel Montag bis Freitag für eine Fünftageswoche, Montag bis Samstag für eine Sechstageswoche, bzw. Montag bis Sonntag für Arbeitsbereiche ohne Ruhetage.
- Teilversammlungen: Im diesem Fall ist zu beachten, dass es insgesamt maximal 10 Teilversammlungen sein dürfen und davon höchstens 2 an einem Tag. Der Zeitraum der stattfindenden Teilversammlungen darf nicht 28 Tage überschreiten.