Schaut man heute auf das Wachsen unseres Arbeitsrechtes - getragen von einer als Unterstützungsverein gegründeten Gewerkschaftsbasis - zurück, so ist zunächst eines festzustellen: Es war seinerzeit für unsere Kollegen gar nicht so selbstverständlich, die Grenzen der Idee der Unterstützung zu übersteigen und die Vereinigung auch für die Verbesserung der Arbeitssituation in den Betrieben zu nutzen. So dauerte es bei den Buchdruckern immerhin sechs Jahre von der Gründung 1842, bis die Wiener Kollegen an die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen schritten.
Am 9. April 1848 wurde gefordert:
- Erhöhung der Arbeitspreise für Setzer, Drucker und Schriftgießer nach dem Massstabs eines wöchentliches Verdienstes von sieben bis acht Gulden.
- Ein erster Ansatz zu einer Lehrlingsskala: auf je "vier Subjekte" dürfte "nur ein Lehrling" kommen.
- Abschaffung der weiblichen Arbeiter bei den Maschinen und anderen Manipulationen.
- Schnellpressen dürfen nur mit Drucker-Subjekten, Schriftgießer-Maschinen ausschliesslich nur mit Schriftgießer-Gehilfen besetzt werden.
- Beschäftigung von mindestens einem Drucker-Subjekt an jeder Handpresse.
- Zahl der aufzustellenden Schnellpressen hatte sich nach der Zahl der im Betrieb stehenden Handpressen zu richten (drei Handpressen - eine Schnellpresse).
- Zehnstündige tägliche Arbeitszeit, ausgenommen des der Ruhe und Sammlung geweihten Sonntags.
- Schon in diesen früh formulierten Punkten finden sich die Grundsätze eines problemabgestimmten Arbeitsrechtes: Versucht wird, mit der Lohnbestimmung dem Arbeiter einen Teil am Produktionsertrag zu sichern, die Einführung der technischen Entwicklung und die Arbeitszeit - 12, 14, und mehr Stunden - gekürzt werden.
Als nächster Erfolg
der Buchdrucker wurde eine Vereinbarung erreicht, derzufolge die Sonn- und Feiertagsarbeit aufgehoben wurde. Der erste arbeitsfreie Sonntag fiel auf den 6. August 1848. Man messe den Erfolg daran, dass es an die 37 Jahre dauerte, bis der arbeitsfreie Sonntag gesetzlich eingeführt wurde; es war am Sonntag, dem 14. Juni 1885. Grundsätzlich standen allerdings die ersten Erfolge auf schwachen Füßen. Es gab ja keinerlei rechtliche Absicherung, und unter Ausnutzung ihrer wirtschaftlichen Macht konnten die Prinzipale doch immer wieder die Kollegenschaft in die Knie und zur Hinnahme von Verschlechterungen zwingen. Als nach dem Inkrafttreten der Gewerbeordnung 1859 im Mai ein Prinzipalsgremium gebildet wurde, sah die Kollegenschaft darin einen Ansprechpartner, um die Arbeits- und Lohnbedingungen verbindlicher zu regeln. Freilich: Beratende Vorbereitungen in Vertrauensmännerversammlungen waren nicht möglich. Solche wurden von der Polizei auseinandergetrieben. So wurden in kleinen Kreisen bescheidene Forderungen ausgearbeitet und dem Gremialvorsteher Sieger am 20. August 1860 überreicht. Die Unternehmer lehnten jede Lohnerhöhung ab und drohten mit Maßregelungen. Aber die Kollegen verfolgten ihre Ziele konsequent weiter.
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1860: 10-Stunden-Tag
Zunächst blieb eine die Entlohnung (Satzpreise) betreffende Einigung aus. Doch gelang es im Kleinkampf in den größeren Betrieben Verbesserungen durchzusetzen. Die Satzpreise wurden erhöht, und die zehnstündige Arbeitszeit in vielen Betrieben eingeführt.
1868
Der Verein der Lithographen und Steindrucker Wiens, gegründet 1860, trat 1868 dem Gedanken nahe, sich an die Regelung der Löhne und Verkürzung der Arbeitszeit zu machen, deren Verwirklichung aber noch etlicher organisatorischer Veränderung bedurfte und bis 1902 (Graz) auf sich warten ließ. Gegen Ende der sechziger Jahre lehnten sich auch die Buchbinder gegen die zwölfstündigen und noch längeren Tagesarbeitszeiten auf. Mit Erfolg riefen sie zu einer Verkürzung der täglichen Arbeitszeit auf elf Stunden auf und gründeten aus diesem Erfolg heraus 1868 eine Organisation der Buchbinder.
1869: Keine Sonntagsarbeit mehr bei Zeitungen
1869 gelang den Zeitungsarbeitern die Abstellung der Sonntagsarbeit. Von vier demokratischen Zeitungen gingen die Arbeiter am Sonntag, dem 8. August 1869, nicht zur Arbeit. Die Prinzipale zwangen Lehrlinge zur Zeitungsherstellung und bezahlten ihren Arbeitswilligen, was sie sonst nie und niemals dem Personal zugestanden hätten. Die Zeitungen erschienen. Aber die Woche darauf kamen die Setzer wieder nicht zur Arbeit, und so wurde es Schritt für Schritt zur Selbstverständlichkeit, dass die Zeitungen erst Montag früh hergestellt wurden und zu Mittag erschienen.
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1870: Gründung eines Widerstandsfonds
1870 stand der Entwurf eines Arbeitsvertrages fest, mit dem unter anderem neben Lohnerhöhungen auch die achtstündige Arbeitszeit gefordert wurde. Die Unternehmer lehnten die Forderung ab, hatten Zeit, Gegenmaßnahmen für einen Arbeitskampf zu treffen. Der folgende erste, länger als ein Monat andauernde Streik blieb erfolglos. Sicherlich als eine Erkenntnis daraus wurde 1870 ein Widerstandsfonds gegründet.
1870: Die Buchbinder
starteten 1870 die nächste Bewegung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die eine weitere Arbeitszeitverkürzung, eine 10prozentige Lohnerhöhung und einen 25prozentigen Überstundenzuschlag umfasste. Mit der erstgenannten Forderung kam man verhältnismäßig gut durch. Die Entlohnunssprobleme waren schwieriger - bei den Futteralmachern nur mit einem zweiwöchigen Streik - zu lösen. Dann folgte für die Buchbinder und ihnen angeschlossenen Gruppen eine Periode der behördlichen Verfolgung, Vereinsumbildungen und -neubildungen. Sie wurden erst wieder 1891 mit dem wiedergegründeten Verein der Buchbinder, Rastierer, Ledergalanterie-, Kartonage- und Schmucketuiarbeiter Niederösterreichs aktionsfähig.
1872: Verbesserungen, Vereinsauflösung, Neugründung
1872 gelang es, den durch die bevorstehende Weltausstellung begründeten geschäftlichen Aufschwung nicht nur zu Lohnverbesserungen, sondern auch die Einstellung der Sonntagsarbeit bei den Zeitungen und eine Kürzung der Nachtarbeitszeit tariflich zu regeln.
1873
erreichten unsere Kollegen wesentliche Entlohnungsverbesserungen für Werk-, Zeitungssetzer und Schriftgießer sowie für Maschinenmeister erhebliche Entschädigungssätze für die Bedienung einer zweiten oder dritten Maschine.
Anfang 1875
kündigten die Buchdruckereibesitzer den Tarif, um bei Beibehaltung des Tariflohnes den Lokalzuschlag kräftig zu reduzieren und die entschädigungsfreie Feiertagsarbeit einzuführen. Dem Unternehmerangebot, einen Lokalzuschuss von 15 Prozent leisten zu wollen, stand die Gehilfenforderung von 35 Prozent gegenüber. Eine resolute Forderungsvertretung sowie die solidarische Haltung der Werk- und Zeitungssetzer in einer eintägigen Arbeitsniederlegung konnte einen vollen Erfolg sicherstellen. Dieser ließ die Gegenseite nicht ruhen: Kollege Gerber wurde im Juli 1875 wegen Agitation des Landes verwiesen. Die Prinzipale witterten Morgenluft. Ihre Gegner hatten eine hervorragende Führungskraft verloren. Sie beeilten sich, den Tarif zu kündigen und ein elendes Elaborat auszuarbeiten. Über Vorschlag des Kollegen Höger ging ein Gegenentwurf an die Unternehmer. Sie meinten, dass sie zum Tarif nichts unternehmen könnten und wollten unbedingt auf Basis ihres Vorschlages verhandeln. In einer Versammlung (15. Juni 1876) wurde die Arbeitseinstellung beschlossen. Die folgende fünfwöchige, aber nur teilweise Arbeitseinstellung blieb nicht erfolglos, sondern führte zum Rücktritt der Tarifkommission wegen mangelnder Unterstützung seitens der Kollegenschaft und zum Eintritt in eine Periode der Tariflosigkeit. Erst mit Beginn des Jahres
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1880
trat ein neuer von den Gehilfen widerwillig zur Kenntnis genommener Vertrag in Kraft, weil er wohl die Erhöhung des Tausendpreises (der für tausend nach dem Alphabet berechnete Buchstaben tarifmäßig festgelegte Arbeitslohn) vorsah, das gewisse Geld (Man spricht davon im Gegensatze zum Arbeiten im Berechnen und meint damit das Arbeiten nach einem Übereinkommen zwischen Arbeitgeber und Arbeiter, wonach letzterer am Auszahlungstage einen vorher bestimmten gewissen Geldbetrag für seine Arbeitsleistung ausbezahlt erhält.) aber unverändert ließ. Als die Unternehmer die Gehilfenvorschläge zu einer Tarifrevision zur Gänze ablehnten und einzelne Kündigungen aussprachen, erklärten die Gehilfen den Tarif von 1880 für nicht existent.
1882
Ein am 9. November 1882 den Prinzipalen vorgelegter neuer Tarifentwurf veranlasste zwanzig Arbeitgeber zur Drohung mit Aussperrung, wenn der alte Tarif nicht eingehalten werden würde. Die betreffenden Personale reagierten auf die Ankündigung brutaler Machtausübung mit Arbeitseinstellung. Die Unterstützung durch die in Arbeit Stehenden war diesmal vorbildlich, aber nach zwei Monaten wurde der Streik mit 9. Jänner 1883 für beendet erklärt. Und erst nach einiger Zeit führten Besprechungen zu einer zufriedenstellenden Neufestlegung des Minimums.
1883
Der Klub der Zeitungssetzer Wiens hatte sich 1880 konstituiert und strebte von Anfang an erfolgreich Verbesserungen des Arbeitsrechtes an. Mit dem Tarifvertrag von 1883 konnten zunächst die Lohnverhältnisse geregelt und die Beschäftigung von Lehrlingen untersagt werden. Mit der Tarifänderung von 1886 wurde das Sonntagsarbeitsverbot und für notwendige Arbeit an Feiertagen der doppelte Lohn festgelegt. 1894 - Zeitungsarbeiter erreichten weitere Veränderungen: Verkürzung der täglichen Arbeitszeit auf 9 1/2 Stunden. Es darf nur eine Post gemacht werden. Bei notwendiger Leistung einer zweiten Post war der Betreffende am nächsten Tag arbeitsfrei. Täglich erscheinende Zeitungen durften nur im Berechnen (je nach Arbeitsleistung bezahlt) hergestellt werden.
1888
wies der Widerstandsfond des Vereins schon die beachtliche Höhe von 10.000 Gulden aus, und die Kollegen erstatteten an ihn weiterhin 2 Prozent ihres Lohnes. Das scheint ein attraktiver Hintergrund für effiziente Verbesserungen gewesen zu sein.
1888
Die Gewerbebehörde des Magistrats wollte die 1886 von ihr bewilligte Tarifkommission auflösen, die Gehilfenversammlung vom 14. Oktober 1888 beschloss aber ganz einfach, die Kommission habe weiterzufunktionieren. Mitte November 1888 entschied schließlich der Magistrat per Dekret die Auflösung des Tarifschutzfonds durch Auszahlung an die Beitragsleistenden. Die Kollegenschaft reagierte mit einem Gag: In einer stark besuchten Versammlung am 25. November 1888 im Gasthaus "Zu den drei Engeln" erklärten sie, jeder einzelne von ihnen würde seinen Anteil dem "Vorwärts"-Redakteur, Kollegen Kralik, schenken. Das waren 35.000 Gulden. Weiters beschlossen sie, einen Tarifvorschlag in jedem Betrieb dem Chef zur Stellungnahme persönlich vorzulegen. Am Anfang weigerten sich einige der Prinzipale, doch etliche von ihnen akzeptierten die Vorschläge. Die Buchdruckereien nahmen die vier Hauptforderungen und die Kollegen am 21. Dezember auch das Ergebnis an, das nicht ganz den Forderungen entsprach, aber doch nicht unwesentliche Verbesserungen brachte:
- 9 1/2 Stunden tägliche Arbeitszeit für Gehilfen und Helfer
- Erhöhung des Minimums
- Freigabe aller landesüblichen Feiertage
- Festsetzung der Lohnbedingungen für die Helfer in besonderen Hausordnungen.
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1891: Arbeitskampf der Buchdrucker
Aus der Feier zum 1. Mai 1891 erwuchs ein Arbeitskampf. Da der 1. Mai 1890 ruhig verlief, setzten die Unternehmer der angestrebten Arbeitsfreiheit für den 1. Mai 1891 größeren Widerstand entgegen. Rund hundert Kollegen, auch Hilfsarbeiter, wurden gemaßregelt. Versprochene Wiedereinstellungen wurden nicht eingehalten. Am 5. Mai beschlossen die Teilnehmer an einer Versammlung die Wiedereinstellung der Gemaßregelten, zugleich die neunstündige tägliche Arbeitszeit, Aufhebung der Kündigungszeit und Einstellung der Überstunden für jene Zeit zu fordern, als Arbeitslose in den Betrieben eingestellt werden könnten. Am 9. Mai in der Früh wurden den Prinzipalen die Forderungen ausgehändigt, um 8 Uhr desselben Tages standen 2600 Gehilfen und Hilfskräfte im Streik. Am 10. Juni wurde der große Streik der Wiener Buchdrucker und Schriftgießer für beendet erklärt. Das einzige Ergebnis: Der Tarif sollte bis Ende 1892 unverändert gelten.
1891: Die Forderungen der Buchbinder
1. Einführung und Einhaltung des 10stündigen Arbeitstages.
2. Überzeitarbeit nur in dringenden Fällen und dann mit 25 Prozent Aufschlag.
3. Bekanntgabe der Stückpreise durch Anschlag im Betrieb.
4. Beschränkung der Außer-Haus-Arbeit.
5. Regelung des Lehrlingswesens.
6. Bezahlung der Feiertage.
7. Bezahlung des vollen Lohnes am Zahltag.
Die Herren Unternehmer versuchten mit allen Mitteln, Entscheidungen über diese Forderungen hinauszuschieben, mussten aber letztlich doch einen Großteil erfüllen. Im August 1892 verlangten die Kartonagearbeiter unter Streikandrohung die Einführung des 10-Stunden-Tages. Die Herren von der Genossenschaft waren gewohnt, Forderungen ihrer Arbeiter ganz einfach liegenzulassen. Erst als an die 200 Arbeitnehmer tatsächlich die Betriebe verließen, erkannten sie den Ernst der Situation. So wurde der 10-Stunden-Arbeitstag und eine Bezahlung der Überstunden mit einem Zuschlag von 2 Kreuzern pro Lohngulden durchgesetzt.
1895: Normaltarif und Arbeitszeitverkürzung
Bereits auf dem 10. Buchdruckertag war 1888 die Ausarbeitung eines Normaltarifs beschlossen worden, und im Jänner 1895 wurde ein von der gesamtösterreichischen Kollegenschaft beratener und beschlossener Entwurf den Prinzipalen in allen Kronländern überreicht. Nach zähen Verhandlungen folgte Mitte November 1895 eine Schlusskonferenz. Der größte Erfolg war: Die Festsetzung der täglichen Arbeitszeit mit 9 Stunden (Gesetzliche Arbeitszeit sah 11 Stunden vor).
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1896 bei den Zeitungsarbeitern
1896 gab es wieder einen neuen Tarif. Mit ihm wurde die Arbeitszeit für Ablegen und Setzen (9 Stunden) sowie die neuen Löhne und die Überstundenentlohnung geregelt. Hier zeigen sich schon wichtige Ansätze für arbeitsplatzschaffende Arbeitszeitverkürzung durch Freizeitentgelt, eine Idee, die konsequent weiterverfolgt wurde. Die Regelung der Einführung der Setzmaschine in der Zeitungsproduktion ist dafür ein weiterer Beweis. Die tägliche Arbeitszeit von 7 1/2 Stunden war schon Realität, jetzt wurde noch eine 1/4 Stunde Pause bei zweimal täglich erscheinenden Zeitungen vereinbart sowie dass nur ausgelernte Setzer aus dem Personal an den Setzmaschinen angelernt werden dürfen. Als Entlohnung waren 50 Kronen (bei Tag) und 60 Kronen (bei Nacht) vorgesehen.
1898: Buchbinder streiken um neues Arbeitsrecht
In einer großen Wiener Versammlung gaben die Delegierten des Verbandes der Vereine der Buchbinder und verwandte Berufe Österreichs einem arbeitsrechtlichen Forderungskatalog ihre Zustimmung, wobei sie als Mittel der Durchsetzung von Haus aus die Arbeitsniederlegung in Betracht zogen. Die Wirklichkeit trug den Pessimisten Rechnung: Die Unternehmer lehnten die mit Samstag, 1. Oktober 1898, zeitlich limitierte Forderung ab. Am 3. Oktober 1898 ruhte daraufhin in 68 Werkstätten die Arbeit. Nach Einschaltung des Obergewerbeinspektorats kam es nach vier Wochen zu einer Einigung.
Die wichtigsten Punkte:
- Arbeitszeit: täglich 9 1/2 Stunden
- Erhöhung der Minimallöhne
- Für Arbeiten außer Haus wurde ein 25%iger Zuschlag vereinbart
- Der Zuschlag für Überstunden beträgt 20% (für die ersten zwei) und 30% für jede weitere
- Zur Regelung der Akkordarbeit sollte ein eigener Tarif ausgearbeitet werden
- Der 1. Mai wird auf Verlangen freigegeben
In den Tarif 1903 der Zeitungsarbeiter fanden die Maschinenmeister und Stereotypeure Aufnahme. Die Besetzungsbestimmungen sahen vor, dass als Korrektoren nur gelernte Setzer, als Maschinenmeister nur gelernte Drucker und als Stereotypeure nur Schriftgießer verwendet werden dürfen.Tarifliche Erfolge für die Senefelder: Nachdem es den Senefeldern in Graz schon 1902 gelungen war, einen Tarif zu realisieren, begannen in Wien die Verhandlungen zu Beginn des Jahres 1904. Die Ergebnisse waren gut: Für die Lithographen wurde eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden, weiters unter anderem auch ein Mindestlohn, die Überstundenbezahlung sowie die Bezahlung der Feiertage vereinbart. Bei der Reichstarifkonferenz 1905 konnte aus Wien über einen Tarif für Chemigraphen berichtet werden: Dieser berücksichtigte die Lehrlingsfrage, die tägliche Arbeitszeit konnte von 9 Stunden auf 8 1/2 Stunden reduziert werden. Allgemein war es schwierig und langwierig, neue Bestimmungen in der Praxis zu realisieren und die Prinzipale zur Einhaltung der Vereinbarung zu bringen. Auch die nächsten Verhandlungen der Buchdrucker zur
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Tarifrevision 1905
verliefen zäh, die Prinzipale zogen sie hin, immer in Verfolgung ihrer Ziele. Die wichtigsten, am 26. November 1905 ausgehandelter, Bestimmungen des mit achtjähriger Laufzeit und nach einer Urabstimmung in der Kollegenschaft abgeschlossenen Tarifes waren:
- Tägliche Arbeitszeit: 8 3/4 Stunden.
- Erhöhung des Minimums in drei Stufen.
- 15 Prozent Lohnzuschlag für Korrektoren.
- Verbesserung auch für die jungen Gehilfen.
- Tarifliche Anerkennung der Vertrauensmänner.
- Maschinenmeister können nur noch zur Bedienung von zwei Maschinen verpflichtet werden.
- Lehrlingsskala wird abgeändert und für Betriebe mit mehr als 30 Gehilfen verschärft.
- 50 Prozent Schichtzuschlag für die Arbeitszeit zwischen 19 und 7 Uhr.
- Überstundenentschädigung: durch einen Hellerbetrag, der dem zustehenden Minimum in Kronen gleich war.
- An Setzmaschinen dürfen nur Fachkräfte bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden verwendet werden.
Der Lohn wurde in Prozenten vom Minimum festgelegt: + 40 Prozent, Schichtarbeit zusätzlich + 25 Prozent (20 bis 24 Uhr) beziehungsweise + 60 Prozent (0 bis 7 Uhr). Dieser Tarif trat mit 1. Juli 1905 in Kraft.
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1906: Tariferneuerungen für die anderen Gruppen
Im Jahre 1906 unterzogen die Senefelder ihren Tarif einer Revision. Die Unternehmerforderung, die Arbeitszeit zu verlängern, konnte abgewehrt werden, und man kam nach schwierigen Verhandlungen überein, den ohnedies geringfügig veränderten Vertrag bis 1909 gelten zu lassen. Im selben Jahr kam weiters ein neuer, bis 1909 geltender Tarif für die Steindrucker und Lithographen mit beachtenswerten Erfolgen zustande:
- tägliche Arbeitszeit für Steindrucker 8 1/2 Stunden, für Lithographen 8 Stunden.
- Lohnerhöhungen für Ausgelernte in den drei Lohngruppen.
- die Anerkennung der Vertrauensmänner wurde vereinbart.
Noch im Jahre 1905 wurden - nachdem die Zusage der Buchdruckereiunternehmer für die Schaffung eines Tarifs für die Hilfskräfte schon seit 1899 vorlag - endlich die Verhandlungen für Wien aufgenommen. Diese scheiterten aber nach kurzer Zeit. Um den Prinzipalen die Bedeutung der Gruppe der Hilfskräfte für die Produktion zu veranschaulichen, setzte nach dem Verhandlungsabbruch passive Resistenz in den Betrieben ein. So kam es bald zur Wiederaufnahme der Verhandlungen und führte zum Abschluss einer Vereinbarung. Diese trat mit 1. Mai 1906 in Kraft. Es war dies überhaupt der erste Tarif für Hilfsarbeiter in Österreich. |